EU-Whistleblowing-Richtlinie – Alles was Schweizer Organisationen jetzt wissen müssen

Am 16. Dezember 2019 ist die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern in Kraft getreten. Auch Schweizer Organisationen mit Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Europäischen Union sind von den Anforderungen betroffen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Richtlinie in Ihrem Unternehmen schnell und einfach umsetzen können.

In diesem White Paper erhalten Sie:

Die EU-Whistleblowing-Richtlinie im Überblick

Hinweisgeber sind für den Erhalt einer offenen und transparenten Gesellschaft besonders wichtig, da sie den Mut aufbringen, mit ihren Meldungen Missstände aufzudecken. Damit sie zukünftig besser vor negativen Konsequenzen und Repressalien, wie beispielsweise einer Kündigung, Versetzung, Degradierung oder Einschüchterung, geschützt sind, ist am 16. Dezember 2019 die EU-Direktive 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern des EU-Parlaments in Kraft getreten, von der auch Schweizer Unternehmen betroffen sein können mit Niederlassungen in der EU.

Ziel der EU-Whistleblowing-Richtlinie ist es,

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