• EQS IR COCKPIT
  • Whistleblowing Software
  • Hinweisgebersystem
  • Policy Management Software
  • Insider Management
  • Meldepflichten erfüllen
  • Digitaler Geschäftsbericht
  • IR Website
  • ESEF Service
  • LEI beantragen
  • Partnerschaften
  • Karriere bei EQS

Konvertierung & Einreichung Ihrer K3- & K4-Meldung bei der Bundesbank

Einfach

Übermitteln Sie uns die ausgefüllten Excel-Blätter zu K3 und K4 und wir kümmern uns um den Rest.

Schnell

Wir bearbeiten die K3- und K4-Meldungen in der Regel am selben Tag, an Werktagen garantiert innerhalb von 24 Stunden.

Persönlich

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an unter:
+49 (0)89 44 44 30 – 128

Von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 18:00 Uhr beraten wir Sie gern telefonisch. Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie uns auch unter der folgenden E-Mail-Adresse:
datenservices@eqs.com

K3- & K4-Meldung: So einfach funktioniert unser Meldeservice!

3/ K4 Reporting Workflow | EQS Group
  • Wir übermitteln Ihnen die Excel-Vorlagen zu K3 und K4. Sie senden uns diese ausgefüllt zurück.
  • Wir konvertieren das Dokument in das vorgeschriebene XML-Format.
  • Wir übermitteln die XML-Datei an die deutsche Bundesbank.
  • Sie erhalten eine Bestätigung über den erfolgreichen Eingang Ihrer K3- und K4-Meldungen bei der Bundesbank.
Kontaktieren Sie uns

K3- und K4-Meldungen im Kontext der AWV-Meldepflicht?

K3- und K4-Meldungen sind jährliche Meldungen an die Deutsche Bundesbank über den Stand der grenzüberschreitenden Unternehmensbeteiligungen nach §§ 64 und 65 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Diese Meldungen finden Eingang in die Statistik zur Bestandserhebung über Direktinvestitionen. Sie geben Auskunft über die Kapitalbeziehungen aus Beteiligungen von Inländern an Unternehmen im Ausland bzw. Beteiligungen von Ausländern an Unternehmen in Deutschland zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Ab 1. September 2013 trat die Verordnung zur Neufassung der Außenwirtschaftsverordnung in Kraft. Das elektronische Einreichen von Meldungen im Außenwirtschaftsverkehr wurde damit verpflichtend, mit Ausnahme der Meldeformulare K3 und K4. Deren Eingang wurde weiterhin in Papierform akzeptiert.

Zum 30.06.2019 endet diese Ausnahmeregelung. Danach werden die Formulare K3 und K4 nur noch im XML-Format akzeptiert.

Weitere Informationen zu den Anlagen K3 und K4 finden Sie auf der Seite der Deutschen Bundersbank sowie im entsprechenden Merkblatt:

Sprechen Sie mit unseren Experten

Sven Schenkluhn
Sven Schenkluhn

Managing Director Compliance Services
+49 89 444 430-131

E-Mail

Immer auf dem Laufenden bleiben

In unserem Newsletter „EQS IR Compass“ versorgen wir Sie regelmäßig mit spannenden Beiträgen aus der Welt der Investor Relations (z. B. lesenswerte Artikel, White Paper & mehr).
Kostenlosen Newsletter abonnieren