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Lieferkettengesetz: Das sind die größten Herausforderungen für Compliance-Manager

Deutschlands größte LkSG-Studie von der Hochschule Ansbach und der EQS Group

by Editiorial Team 5 min

Deutschlands größte LkSG-Studie von der Hochschule Ansbach und der EQS Group

2.700 Unternehmen müssen in Deutschland die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erfüllen. Die Hochschule für angewandte Wissenschaft Ansbach und die EQS Group haben in einer gemeinsamen Studie untersucht, welche Herausforderungen es mit sich bringt, menschenrechtliche und umweltrechtliche Risiken in der Lieferkette zu adressieren.


Die Kritik der betroffenen Unternehmen an dem deutschen Lieferkettengesetz ist nicht zu überhören. „Die Sorgen der Befragten sind vielfach berechtigt und zumindest kurzfristig nachvollziehbar. Denn die Umsetzung des Gesetzes ist eine sehr komplexe Aufgabe, die Zeit und Know-how verlangt“, erklärt Professorin Dr. Stefanie Fehr von der Hochschule Ansbach hinsichtlich der geforderten Sorgfaltspflichten wie Risikoanalyse, Planung und Etablierung von Präventions- und Wiedergutmachungsmaßnahmen sowie der lückenlosen und transparenten Dokumentation und Berichterstattung.

Jetzt alle Ergebnisse der Feldstudie kostenlos herunterladen:

 

60.4 % der Studienteilnehmenden fehlt es an personellen Ressourcen

Die Compliance-Expertin, die das Studienprojekt leitete, befragte mit ihrem Team über 500 Unternehmen aller Größenordnungen mit Sitz oder eine Zweigniederlassung in Deutschland, wo diese die größten Probleme bei der Umsetzung der Sorgfaltspflichten sehen: „Mit großem Abstand an erster Stelle wurden hier die fehlenden personellen Ressourcen genannt. Die neuen Aufgaben müssen oftmals vom bestehenden Personal zusätzlich übernommen werden“, so Fehr.

Eine weitere Herausforderung, die einer effizienten Umsetzung des LkSG im Wege steht, ist der fehlende Einblick in die Lieferkette, den ein Drittel der Befragten beklagt. Hinzu kommt das fehlende Verständnis für die Anforderungen des LkSG in der Lieferkette. So berichteten 38 % der Studienteilnehmenden, dass unmittelbare Zulieferer sich nicht auf Anfragen zur Einschätzung des Risikos reagieren, Vertragsklauseln mit LkSG-Bezug nicht akzeptieren oder sich nicht zur Mitwirkung bei der Umsetzung der Sorgfaltspflichten verpflichtet sehen. Dies führt auf Seiten der verpflichtenden Unternehmen nicht nur zu Frust, sondern auch zur weiteren Bindung von Kapazitäten.

Alle Ergebnisse der Feldstudie können Sie hier kostenlos herunterladen: LkSG-Studie herunterladen

8 von 10 Unternehmen sehen nur geringes Risiko im eigenen Geschäftsbereich

Wie schätzen Sie Ihr Risiko in Bezug auf menschen- und umweltrechtliche Verstöße in Ihrem eigenen Geschäftsbereich ein? (n=470)

Wie schätzen Sie Ihr Risiko in Bezug auf menschen- und umweltrechtliche Verstöße bei Ihrem unmittelbaren Lieferanten ein? (n=470)

Wie schätzen Sie Ihr Risiko in Bezug auf menschen- und umweltrechtliche Verstöße bei Ihrem mittelbaren Lieferanten ein? (n=470)

Aber lohnt sich der große Aufwand überhaupt, den Unternehmen betreiben müssen, um die Sorgfaltspflichten zu erfüllen? Denn 37,4 % der Befragten sehen nur ein geringes Risiko in Bezug auf menschen- und umweltrechtliche Verstöße, 45,5 % sogar nur ein sehr geringes. Auch bei den unmittelbaren Lieferanten schätzen zwei Drittel das Risiko als gering ein, bei den mittelbaren ist dies allerdings nur noch bei 40 % der Fall.

Zu diesen Einschätzungen passt die folgende Aussage, die in den Interviews immer wieder fiel: „Wir können doch hier in Deutschland eh nichts gegen die Bedingungen in den kritischen

Ländern tun. Das LkSG verbessert die Bedingungen nicht vor Ort. Hier in Deutschland besteht kein konkretes Risiko in Bezug auf menschen- und umweltrechtliche Verstöße.“

Deutsche Unternehmen werden von Vorreiterrolle profitieren

Deutschland ist mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Vorreiter in Europa. Professorin Dr. Stefanie Fehr ist überzeugt, dass deutsche Unternehmen von der frühzeitigen Umsetzung profitieren werden: „Spätestens, wenn die noch strengere EU-Lieferkettenrichtlinie, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD, kommt, wird die Akzeptanz für diese Maßnahmen steigen, denn dann sind die deutschen Unternehmen bereits gut aufgestellt und der aktuelle Wettbewerbsnachteil, den viele sehen, dürfte zu einem Vorteil werden.“

Das LkSG fördert die Transparenz in der Wertschöpfungskette und schärft damit das Bewusstsein für soziale, ökologische, aber auch kommerzielle Risiken. Die letzten Jahre mit Corona, Kriegen und Naturkatastrophen haben deutlich gemacht, wie fragil die Lieferketten sind – das frühe Erkennen von Gefahren ermöglicht hier alternative Planungen und präventive Maßnahmen
Marcus Sultzer
Marcus Sultzer

CRO der EQS Group

Transparenz ist die Basis für Resilienz

Am Ende sollten auch kleinere Unternehmen, die nicht unter das Gesetz fallen, sich mit den Anforderungen beschäftigen, da sie diese durch Verpflichtungen in der Lieferkette („Trickle down“-Effekt) auch weitergereicht bekommen können.

„Das LkSG fördert die Transparenz in der Wertschöpfungskette und schärft damit das Bewusstsein für soziale, ökologische, aber auch kommerzielle Risiken. Die letzten Jahre mit Corona, Kriegen und Naturkatastrophen haben deutlich gemacht, wie fragil die Lieferketten sind – das frühe Erkennen von Gefahren ermöglicht hier alternative Planungen und präventive Maßnahmen“, erklärt Marcus Sultzer, Mitglied des Vorstands der EQS Group, die die Studie gemeinsam mit der Hochschule Ansbach durchgeführt hat.

EQS Editorial Team
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