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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), verabschiedet im Juni 2021, definiert klare menschenrechts- und umweltbezogene Verantwortlichkeiten für Unternehmen. Sowohl große Unternehmen als auch der Mittelstand sind von dem Gesetz betroffen, wenn es im Januar 2023 in Kraft tritt.

In unserem kostenlosen Webinar erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das LkSG. Ein besonderes Augenmerk werfen wir dabei auf Unternehmen/Zulieferer, die zwar nicht direkt unter das Gesetz fallen, durch ihre Geschäftsbeziehungen mit LkSG-pflichtigen Unternehmen jedoch indirekt dem Druck ausgesetzt sind, einen sorgfältigen Umgang mit Menschenrechten und der Umwelt zu gewährleisten. Dies trifft auf viele kleinere und mittelgroße Unternehmen in oder außerhalb von Deutschland zu.

Einige der Sorgfaltspflichten sind außerdem bereits anderweitig gesetzlich geregelt. So ist zum Beispiel das Beschwerdeverfahren vergleichbar mit dem Hinweisgebersystem, welches Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden gemäß des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) einrichten müssen.

Außerdem zeigen wir Ihnen, wie Sie mit Hilfe der integrierten Plattform EQS Compliance COCKPIT die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erfüllen.

Aufzeichnung ansehen

Agenda:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Status Quo der nationalen Gesetzgebung
  • Die neun Sorgfaltspflichten des LkSG
  • Indirekt vom neuen Gesetz betroffene Unternehmen/Zulieferer
  • Software zur Erfüllung aller rechtlichen Anforderungen
  • Q&A-Session

Referent

Moritz Homann
Moritz Homann

Managing Director Corporate Compliance – EQS Group

Moritz Homann verantwortet beim Münchner Technologieanbieter EQS Group den Produktbereich Corporate Compliance. In dieser Funktion berät der studierte Politikwissenschaftler und Soziologe Unternehmen unter anderem bei der Einführung und Optimierung von Hinweisgebersystemen.