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EQS Group AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlage über bis zu 1.443.246 neue Aktien

EQS Group AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung

EQS Group AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlage über bis zu 1.443.246 neue Aktien

25.02.2022 / 10:45 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


NICHT ZUR VERTEILUNG ODER FREIGABE IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIE VERTEILUNG ODER FREIGABE RECHTSWIDRIG WÄRE. ES GELTEN ANDERE EINSCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER VERÖFFENTLICHUNG.

Offenlegung von Insider-Informationen nach Artikel 17 Abs. (1) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch in der geänderten Fassung (Marktmissbrauchsverordnung – MAR)

EQS Group AG beschließt Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlage über bis zu 1.443.246 neue Aktien

München, den 25. Februar 2022 – Der Vorstand der EQS Group AG („Gesellschaft„) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlage von derzeit EUR 8.659.476,00 um bis zu EUR 1.443.246,00 auf bis zu EUR 10.102.722,00 durch Ausgabe von bis zu 1.443.246 neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) („Neue Aktien„) mit Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft und unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2021 („Kapitalerhöhung„) beschlossen.

Die Neuen Aktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 und voller Dividendenberechtigung ab dem 1. Januar 2021, sollen den Aktionären der Gesellschaft – vorbehaltlich der Billigung eines Wertpapierprospekts („Prospekt„) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Veröffentlichung des Prospektes – im Wege des mittelbaren Bezugsrechts während der voraussichtlich am 28. Februar 2022 (einschließlich) beginnenden und am 14. März 2022 (einschließlich) endenden Bezugsfrist („Bezugsfrist„) nach Maßgabe der Bestimmungen und Bedingungen des Bezugsangebots und auf der Grundlage des Prospekts angeboten werden. Der Bezugspreis beträgt EUR 33,00 pro Neuer Aktie („Bezugspreis„). Das Bezugsangebot wird voraussichtlich am 28. Februar 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Bezugsverhältnis wurde auf 6:1 festgelegt, d.h. sechs (6) Bestehende Aktien berechtigen zum Bezug einer (1) Neuen Aktie zum Bezugspreis. Voraussichtlich vom 28. Februar 2022 an werden die bestehenden Aktien der EQS Group AG (ISIN DE0005494165 / WKN 549416) im Freiverkehr (Marktsegment Scale) der Frankfurter Wertpapierbörse „Ex-Bezugsrecht“ notiert.

Neue Aktien, für die während der Bezugsfrist keine Bezugsrechte ausgeübt wurden („Restaktien„), werden ausgewählten qualifizierten Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung zu einem Preis angeboten, der nicht unter dem Bezugspreis liegt („Rumpfplatzierung„). In diesem Zusammenhang hat sich Gerlin N.V. dazu verpflichtet, 606.061 Neue Aktien, für die die Bezugsrechte nicht ausgeübt wurden, zum Bezugspreis zu erwerben, soweit (i) nach Ablauf der Bezugsfrist noch ein Zeichnungsvolumen von mindestens EUR 20 Mio. zur Verfügung steht und (ii) die Kapitalerhöhung mit einem Gesamtvolumen (Bruttoemissionserlös) von insgesamt mindestens EUR 45 Mio. durchgeführt werden kann.

Die Einbeziehung der Neuen Aktien in die bestehende Notierung wird voraussichtlich am 30. März 2022 erfolgen.

Die Gesellschaft erwartet aus der Kapitalerhöhung einen Bruttoemissionserlös von bis zu rund EUR 47,6 Mio. Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung (i) zur Rückzahlung eines Darlehens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), (ii) zur Rückzahlung eines Darlehens zur teilweisen Finanzierung des Erwerbs der Business Keeper GmbH, (iii) zur teilweisen Rückzahlung eines Darlehens der Commerzbank AG, sowie (iv) zur Investition in den Aufbau eines Produktangebots für den ESG-Bereich mit Fokus auf die Produktentwicklung und mögliche Akquisitionen in diesem Bereich zu verwenden.

Das öffentliche Angebot der Neuen Aktien in Deutschland erfolgt ausschließlich durch und auf Basis des Prospekts, der unter anderem auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.eqs.com/de/ueber-eqs/investoren) zur Verfügung gestellt wird. Die Billigung wird am heutigen Tag erwartet.

Ansprechpartner und Verantwortlicher für die Mitteilung:
EQS Group AG
André Marques, CFO
Tel.: +49 89-444430033
Email.: andre.marques@eqs.com

WICHTIGE HINWEISE
Diese Veröffentlichung enthält weder ein Angebot noch stellt sie ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan oder in einer Jurisdiktion dar, an welche oder in welcher ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig wäre.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Aktien der Gesellschaft dar. Ein öffentliches Angebot der neuen Aktien in Deutschland wird ausschließlich auf der Grundlage eines noch von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin„) zu billigenden Wertpapierprospekts erfolgen. Eine Anlageentscheidung über die neuen Aktien der Gesellschaft sollte nur auf der Grundlage eines solchen Wertpapierprospekts getroffen werden. Der Wertpapierprospekt wird zeitnah nach Billigung durch die BaFin veröffentlicht und auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.eqs.com/de/ueber-eqs/investoren) kostenlos zur Verfügung gestellt.
In den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums mit Ausnahme Deutschlands ist diese Mitteilung nur an Personen gerichtet, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist („Prospektverordnung„), sind.
Diese Veröffentlichung darf im Vereinigten Königreich nur weitergegeben werden und richtet sich nur an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung sind, da die Verordnung aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist, und die darüber hinaus (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils gültigen Fassung („Order„), oder (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (vermögende Gesellschaften, Vereine ohne eigene Rechtspersönlichkeit, etc.) sind oder (iii) Personen sind, an die eine Aufforderung oder Veranlassung zu einer Investitionstätigkeit (im Sinne von Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Emission oder dem Verkauf von Wertpapieren anderweitig rechtmäßig übermittelt oder übermittelt werden darf (alle diese Personen werden gemeinsam als „Relevante Personen“ bezeichnet). Diese Veröffentlichung ist nur an Relevante Personen gerichtet. Personen, die keine Relevanten Personen sind, dürfen aufgrund dieser Veröffentlichung nicht handeln und sich nicht auf diese verlassen. Jede Anlage oder Anlagetätigkeit in Aktien der Gesellschaft steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt.
Diese Veröffentlichung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die hierin genannten Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung („Securities Act„) registriert. Die Wertpapiere dürfen nicht in den Vereinigten Staaten zum Kauf angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von den Registrierungserfordernissen des Securities Act befreit. Ein öffentliches Angebot dieser Wertpapiere in den Vereinigten Staaten findet nicht statt.
Bestimmte hierin enthaltene Aussagen können „zukunftsgerichtete Aussagen“ darstellen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Auffassungen, Erwartungen, Annahmen und Informationen des Managements der Gesellschaft. Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten keine Gewähr für den Eintritt zukünftiger Ergebnisse und Entwicklungen und sind mit bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden. Aufgrund verschiedener Faktoren können die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, Entwicklungen und Ereignisse wesentlich von jenen abweichen, die in diesen Aussagen beschrieben sind; weder die Gesellschaft noch irgendeine andere Person übernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung für die Richtigkeit der in dieser Veröffentlichung enthaltenen Ansichten oder der zugrundeliegenden Annahmen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Veröffentlichung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren. Darüber hinaus ist zu beachten, dass alle zukunftsgerichteten Aussagen nur zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung Gültigkeit haben und dass die Gesellschaft keinerlei Verpflichtung übernimmt, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder solche Aussagen an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

 

 


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Medienarchiv unter http://www.dgap.de


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