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EQS Group AG: Bundestag verabschiedet Hinweisgeberschutzgesetz / EQS Group lobt erneute Nachbesserungen

EQS-Media / 16.12.2022 / 11:05 CET/CEST

Bundestag verabschiedet Hinweisgeberschutzgesetz / EQS Group lobt erneute Nachbesserungen

Noch besserer Schutz für Hinweisgebende: Anonyme Kommunikation muss ermöglicht werden

Jetzt erhalten Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber auch in Deutschland Rechtssicherheit! Der Bundestag verabschiedete heute in der letzten Sitzung des Jahres das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz und setzte damit die EU-Whistleblower-Richtlinie (EU-Direktive 2019/1937) um. Aus Sicht der EQS Group, dem Marktführer für digitale Hinweisgebersysteme in Europa, ist besonders erfreulich, dass das Gesetz in Bezug auf anonyme Meldungen nochmals nachgebessert wurde: Meldestellen müssen sich nun mit anonymen Hinweisen beschäftigen und Vorkehrungen treffen, um eine anonyme Kommunikation mit den meldenden Personen zu ermöglichen. Im letzten Regierungsentwurf war diesbezüglich nur eine Empfehlung („sollen sich beschäftigen“) ausgesprochen worden. Der Verzicht auf anonyme Meldungen hätte sowohl für die meldenden Personen als auch für Unternehmen ein unkalkulierbares Risiko bedeutet.

Deutschland ist damit der 14. EU-Staat, der die EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzt, nachdem in der letzten Woche auch Belgien und Italien diesen Schritt vollzogen haben. Die Frist hierfür war bereits vor einem Jahr abgelaufen, deshalb wurden von der EU-Kommission bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren,  u . a. gegen Deutschland, eingeleitet.

„Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt zwar mit gut einem Jahr Verspätung, doch diese Zeit wurde sinnvoll genutzt. Der Anwendungsbereich beschränkt sich nicht nur auf Unionsrecht, Hinweisgebende haben also auch Rechtssicherheit, wenn sie bestimmte Verstöße gegen nationales Recht melden. Außerdem müssen sie keine Repressionen befürchten, da sie auf Wunsch anonym bleiben können – ursprünglich gab es überhaupt keine Pflicht, Hinweisen ohne Angaben zur Identität nachzugehen“, sieht Achim Weick, Gründer und CEO der EQS Group, in dem verabschiedeten Hinweisgeberschutzgesetz einen wichtigen Schritt für mehr Integrität in der Wirtschaft.

Unternehmen, Behörden und Kommunen müssen Meldekanäle einrichten

Für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden, öffentliche Einrichtungen und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern besteht damit dringender Handlungsbedarf. Sie müssen unter anderem einen sicheren internen Meldekanal einrichten, der anonymes Melden und eine verschlüsselte Kommunikation ermöglicht. Als Best Practice haben sich hier in den letzten 20 Jahren digitale Hinweisgebersysteme etabliert, denn nur diese erfüllen alle Anforderungen an eine sichere, anonyme und DSGVO-konforme Kommunikation. Andere Meldewege können dies nicht gewährleisten.

Die Bedeutung von anonymen Meldungen stellt auch der „Whistleblowing Report 2021“, eine internationale Studie der Fachhochschule Graubünden, die auch im Regierungsentwurf des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes mehrfach als Quelle genannt wird, heraus. Danach ging im Jahr 2020 jeder zweite Hinweis ohne Angaben zur Person bei den Unternehmen ein. Ohne den Schutz der Identität würden viele wertvolle Hinweise die Unternehmen nicht oder nur mit erheblicher Verzögerung erreichen. Damit würden sich diese einem großen Risiko aussetzen.

 

Unternehmen sollten das Heft des Handelns nicht aus der Hand geben

Neu im Gesetz ist auch, dass internen Meldestellen Vorrang eingeräumt wird. Es wird an die Unternehmen appelliert, Anreize für die Nutzung der internen Meldeverfahren zu schaffen.

 “Der wichtigste Anreiz hierfür ist aus unserer Sicht eine ethische und starke Compliance-Kultur. Eine klare, transparente Kommunikation der Compliance-Prozesse und -Maßnahmen schafft Vertrauen und fördert die Bereitschaft, intern zu melden – vor allem wenn dies anonym geschehen kann und die meldenden Personen keine arbeitsrechtlichen Schritte befürchten müssen”, sagt Marcus Sultzer, Mitglied des Vorstands der EQS Group AG, der den Unternehmen empfiehlt, möglichst schnell vertrauenswürdige interne Kanäle einzurichten. Denn wenn Hinweisgebende sich an die Aufsichtsbehörden wenden, können die Verantwortlichen nur noch auf die externen Untersuchungen reagieren. Heikle Prozesse, Bußgelder und Reputationsschäden sind oftmals die Folge.

 

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Pressekontakt:

Christian Doll

EQS Group Global Marketing Director

Christian.doll@eqs.com

+49 (0)89 444430-173

Ende der Pressemitteilung


Emittent/Herausgeber: EQS Group AG
Schlagwort(e): Recht

16.12.2022 CET/CEST Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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