Berichte, die eingereicht werden können
Die Erfüllung von Veröffentlichungspflichten beim Bundesanzeiger stellt einen zusätzlichen Aufwand in der Berichtserstattung dar. Wir haben einen Service entwickelt, der Ihnen den Veröffentlichungsprozess deutlich erleichtert.
Folgende Berichte überliefern wir gerne für Sie:
Jahresabschlüsse
Konzernabschlüsse
Investmentfondsberichte
Wer muss Finanzberichte einreichen?
Das seit 2007 geltende EHUG (Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister) verpflichtet alle Kapital- und Fondsgesellschaften, ihre Finanzberichte im Bundesanzeiger und Unternehmensregister zu publizieren.

Fristen:
- Die Einreichung muss spätestens innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag erfolgen
- Eine kürzere Einreichungspflicht von 4 Monaten gilt für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften (z.B. börsennotierte Unternehmen) und Emittenten anderer Wertpapiere auf dem organisierten Markt
XML – Das effiziente Berichtsformat
Wir haben einen Prozess entwickelt, mit dem Ihre Berichte unkompliziert ins XML-Format konvertiert werden. Das XML-Format ist deutlich kostengünstiger in der Einreichung und der Prozess einfach:
Laden Sie Ihren Bericht auf unserer Plattform hoch (Word, Excel oder PDF).
Wählen Sie optional den Veröffentlichungszeitpunkt.
Wir konvertieren Ihren Bericht in XML.
Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Bundesanzeiger.


Diese Funktionen machen die Einreichung noch einfacher
- Laden Sie Ihre Dokumente wahlweise im Word-, Excel- oder PDF-Format hoch
- Email-Benachrichtigungen informieren Sie über den aktuellen Status
- Kontrollansicht des konvertierten Berichts möglich
- Service-Hotline börsentäglich von 7 bis 21 Uhr
- Höchste Sicherheitsstandards in unserer Private Secure Cloud
- Übersetzungsservice für Ihre Berichte in vielen Sprachen
Mehr als 5.000 Unternehmen nutzen unseren Einreichungsservice




