Revolution in der Investorenkommunikation
Durch die am 13. März 2020 vom Bundesrat verabschiedeten Sonderregelungen ist der Weg frei für Online-Generalversammlungen ohne Präsenzveranstaltung. Damit eine lückenlose Regelung gewährleistet werden kann, wurde die COVID19-Verordnung 3 kürzlich bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Versammlungen können daher bis Ende nächstes Jahr weiterhin auf schriftlichem Weg oder in elektronischer Form durchgeführt werden. Börsenkotierte Unternehmen bleiben so auch in der Krise handlungsfähig und können trotz Versammlungsverbots beschlussfähige GVs abwickeln. Wir unterstützen Sie – in enger Zusammenarbeit mit Ihrem GV-Dienstleister – bei der Durchführung Ihrer Online-Generalversammlung, die alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.
Ab 2022 tritt voraussichtlich das überarbeitete Aktienrecht in Kraft, das Online-Generalversammlungen generell ermöglicht. Dies erfordert jedoch zwingend eine Grundlage in den Statuten sowie Bezeichnung eines unabhängigen Stimmrechtsvertreters in der (elektronischen) Einberufung durch den Verwaltungsrat. Die entsprechende Anpassung der Statuten muss für eine Durchführung der Online-GV somit bereits im Jahr 2021 erfolgen.
Neu für Ihre Online-GV
- Digitale Stimmrechtsausübung und Bevollmächtigung (wahlweise auch per Briefwahl)
- Bild- und Tonübertragung der gesamten Generalversammlung
- Online Q&A-Tool, für Aktionärsfragen auch während der Hauptversammlung (optional)
Sie profitieren doppelt

- In mehr als 1.000 GV’s global praxiserprobte Abstimmungs- und Reportingsoftware
- 20 Jahre Erfahrung der EQS Group mit Audio- und Video-Webcasts