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Darf ich Bewirtungseinladungen an Kunden oder Geschäftspartner der Privatwirtschaft vergeben, ohne damit in Konflikt mit den gesetzlichen Vorgaben gemäß StGB zu kommen?

Ja. Die Vergabe ist möglich und keine Bestechung gemäß StGB, wenn die Einladung …

  • betriebswirtschaftlich angemessen ist,
  • in Wert und Art in angemessenem Verhältnis zum Anlass und der Position des – Eingeladenen steht (Obergrenze für den Zuwendungswert zur Orientierung: 100 EUR brutto pro Person) und geschäftsüblich ist (sog. Sozial- bzw. Geschäftsüblichkeit),
  • einen geschäftlichen Anlass hat,
  • private Interessen von geschäftlichen Interessen strikt getrennt werden,
  • nicht gefordert oder erwartet wird,
  • nicht an die private Anschrift gerichtet wird,
  • in keiner Weise mit dem Ziel, der Erwartung oder Hoffnung verbunden ist, eine geschäftliche Entscheidung oder Handlung zu Gunsten des eigenen Unternehmens zu beeinflussen,
  • nicht im Widerspruch oder unter Umgehung bekannter interner Regelungen/Vorgaben des Eingeladenen erfolgt und
  • keineswegs aus Sicht eines unbeteiligten Dritten mit Blick auf ihre Art, ihren Wert und den Zeitpunkt, zu dem sie angeboten oder versprochen wird, den Verdacht einer unlauteren Einflussnahme auf eine geschäftliche Entscheidung oder Handlung des Dritten begründen könnte.

Bitte beachten Sie:

  • Einladungen für Ehepartner oder andere private Begleitpersonen für Geschäftsessen sind in Ausnahmefällen in Abstimmung mit der zuständigen Führungskraft zulässig. Bei der Bemessung des Zuwendungswerts pro Person ist die Einladung für die private Begleitperson hinzuzurechnen.
  • Die Einhaltung der steuerlichen Vorgaben muss durch den jeweiligen Beschäftigten selbst sichergestellt werden. In Zweifelsfällen ist steuerlicher Rat einzuholen. Gleiches gilt für individuelle arbeitsvertragliche Regelungen.

Praxisbeispiele

Kulinarischer Austausch

Sie stehen in laufender Geschäftsbeziehung mit einem Kunden.

Bei einem gemeinsamen Abendessen beim örtlichen „Italiener“ sprechen Sie über die Entwicklung der Geschäftsbeziehung und laden auf Firmenkosten ein.

In diesem Fall liegt keine Bestechung gemäß StGB vor, da das Abendessen einen geschäftlichen Anlass hat und betriebswirtschaftlich angemessen ist.

Kulinarische Beeinflussung

Sie stehen in laufender Geschäftsbeziehung mit einem Kunden. Nun steht die Verlängerung des Vertrags an.

Bei einem gemeinsamen Abendessen sprechen Sie über die Entwicklung der Geschäftsbeziehung und das anstehende Vergabeverfahren und laden auf Firmenkosten in das beste Haus in der Stadt ein.

Dieser Fall beschreibt Bestechung gemäß StGB, da der Wert des Essens in Art und Weise nicht dem Anlass entspricht. Es lässt sich Ihnen zudem die Hoffnung unterstellen, den Kunden bezüglich des anstehenden Vergabeverfahrens zu Ihren Gunsten zu beeinflussen.

Definitionen

Bewirtungseinladungen

Bei Bewirtungseinladungen handelt es sich um Geschäftsessen oder sonstige gastronomische Einladungen, bei denen der dienstliche bzw. fachliche Austausch deutlich im Vordergrund steht, sodass das Essen „Nebensache“ ist bzw. nur im Rahmen der zeitlichen Gegebenheiten im Verlauf der Besprechung stattfindet.

Privatwirtschaft

Eigentümer, Beauftragte und Angestellte privatwirtschaftlich organisierter Unternehmen.

Zuwendungswert

Der Zuwendungswert ergibt sich aus der Summe der materiellen und immateriellen Vorteile. Bei Sachgeschenken zählt grundsätzlich der reguläre Kaufpreis inkl. Umsatzsteuer (brutto). Bei Einladungen werden die geschätzten Gesamtkosten der Einladung durch die Anzahl der Teilnehmer dividiert. Raumkosten werden nicht eingerechnet. Die Schätzung des Wertes unter Zuhilfenahme von Internetportalen ist zulässig.

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Kai Leisering
Kai Leisering

Managing Director Corporate Compliance
+49-160-901-98-305

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