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Darf ich Sachgeschenke
von Dritten annehmen?

Ja. Die Annahme von Sachgeschenken von Dritten ist möglich, wenn…

  • das Geschenk von Dir nicht gefordert oder erwartet wird,
  • das Geschenk nicht an Deine private Anschrift gerichtet wird,
  • das Geschenk nicht mit der Erwartung oder Hoffnung einer Bevorzugung in einer geschäftlichen Entscheidung oder Handlung verbunden ist und
  • das Geschenk nicht aus Sicht eines unbeteiligten Dritten mit Blick auf seine Art, seinen Wert und den Zeitpunkt, zu dem es angeboten oder versprochen wird, den Verdacht einer unlauteren Einflussnahme auf eine geschäftliche Entscheidung oder Handlung begründen könnte.

Bitte beachten Sie:

  • Sachgeschenke bis zu einem Zuwendungswert von 25 EUR brutto pro Person (z.B. Werbegeschenke) können ohne Berücksichtigung weiterer Bedingungen angenommen werden.
  • Sachgeschenke mit einem Zuwendungswert zwischen 25 EUR und 50 EUR brutto pro Person sind zulässig, wenn zusätzlich kein sachlicher oder zeitlicher Bezug zu einer konkreten geschäftlichen Entscheidung besteht.
  • Sachgeschenke mit einem Zuwendungswert von mehr als 50 EUR brutto pro Person sind nur nach vorheriger juristischer Prüfung zulässig.
  • Entgegen dieser Richtlinie erhaltene Sachgeschenke müssen dem Zuwendenden zurückgegeben werden. Sollte dies nicht möglich oder unangebracht sein, muss die zuständige Führungskraft informiert werden. Diese entscheidet über Verbleib oder Verwendung der Zuwendung, z.B. ob sie einem wohltätigen Zweck (z.B. im Rahmen einer Tombola) zugeführt wird.
  • Die Einhaltung der steuerlichen Vorgaben muss durch den jeweiligen Beschäftigten selbst sichergestellt werden. In Zweifelsfällen ist steuerlicher Rat einzuholen. Gleiches gilt für individuelle arbeitsvertragliche Regelungen.

Praxisbeispiele

Treue wird belohnt

Sie haben ein Vertragsverhältnis beendet. Nun werden Ihnen und anderen Vertragskündigern in einer breit angelegten Kampagne besondere Rückkehroptionen angeboten.

Als Anreiz erhalten die Rückkehrer ein hübsches Case für ihr Smartphone oder einen Datenstick mit großer Speicherkapazität.

Wertschätzung Ausdruck verleihen

Sie sind Einkäufer in einem großen Unternehmen. Ein Rahmenvertrag steht in zwei Monaten zur Verlängerung an. Sie werden von Ihrem Vertragspartner zum Abendessen eingeladen.

Als Zeichen der Verbundenheit überreicht er Ihnen eine Schutzhülle aus Leder für Ihr neues Smartphone.

Definitionen

Dritte

Jegliche juristische oder natürliche Person, die ein Interesse an der Organisation hat, z.B. Aktionäre, Interessenvertreter, Mitglieder von Aufsichtsgremien, Politiker, staatliche Institutionen, öffentliche Verwaltung, Pressevertreter, Verwandte von Beschäftigten der Organisation.

Sachgeschenk

Ein Sachgeschenk ist die freiwillige Übertragung einer Sache an jemand anders, ohne dass eine Gegenleistung dafür erbracht wird (z. B. Blumen, Wein, Bildband, Buch, Geschenkkorb, Fußballticket).

Zuwendungswert

Der Zuwendungswert ergibt sich aus der Summe der materiellen und immateriellen Vorteile. Bei Sachgeschenken zählt grundsätzlich der reguläre Kaufpreis inkl. Umsatzsteuer (brutto). Bei Einladungen werden die geschätzten Gesamtkosten der Einladung durch die Anzahl der Teilnehmer dividiert. Raumkosten werden nicht eingerechnet. Die Schätzung des Wertes unter Zuhilfenahme von Internetportalen ist zulässig.

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Kai Leisering
Kai Leisering

Managing Director Corporate Compliance
+49-160-901-98-305

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