Ja. Die Annahme von Sachgeschenken von Dritten ist möglich, wenn…
- das Geschenk von Dir nicht gefordert oder erwartet wird,
- das Geschenk nicht an Deine private Anschrift gerichtet wird,
- das Geschenk nicht mit der Erwartung oder Hoffnung einer Bevorzugung in einer geschäftlichen Entscheidung oder Handlung verbunden ist und
- das Geschenk nicht aus Sicht eines unbeteiligten Dritten mit Blick auf seine Art, seinen Wert und den Zeitpunkt, zu dem es angeboten oder versprochen wird, den Verdacht einer unlauteren Einflussnahme auf eine geschäftliche Entscheidung oder Handlung begründen könnte.