Revolution in der Investorenkommunikation
Die Rechtsverordnung ermöglicht es Unternehmen ihre Hautversammlungen bis zum 31. August 2022 komplett online abzuhalten. Börsennotierte Unternehmen bleiben so auch in der Krise handlungsfähig und können trotz Versammlungsverbots beschlussfähige HV durchführen. Wir unterstützen Sie – in enger Zusammenarbeit mit Ihrem HV-Dienstleister – bei der Durchführung einer Online-Hauptversammlung, die alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.
Neu für Ihre Online-HV
- Digitale Stimmrechtsausübung und Bevollmächtigung (wahlweise auch per Briefwahl)
- Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung
- Online Q&A-Tool, für Aktionärsfragen auch während der Hauptversammlung (optional)
Sie profitieren doppelt

- In mehr als 1.000 HVs global praxiserprobte Abstimmungs- und Reportingsoftware
- 20 Jahre Erfahrung der EQS Group mit Audio- und Video-Webcasts
Informieren Sie sich jetzt bei Ihrem EQS Kundenbetreuer und setzen Sie in Ihrer Investorenkommunikation neue Maßstäbe
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