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„Whistleblowing-Umfrage 2023“ der EQS Group AG bestätigt: Anonyme Meldekanäle sind längst Marktstandard

EQS-Media / 23.06.2023 / 09:30 CET/CEST

„Whistleblowing-Umfrage 2023“ der EQS Group AG bestätigt: Anonyme Meldekanäle sind längst Marktstandard

Die überwältigende Mehrheit der Unternehmen setzt mit ihren Meldekanälen auf Best Practice und ermöglicht es Hinweisgebenden, Missstände oder Gesetzesverstöße über digitale Systeme anonym zu melden. Das ist eines der wichtigsten Ergebnisse der „Whistleblowing-Umfrage 2023“, für die die EQS Group AG, Marktführer für digitale Hinweisgebersysteme in Europa, 1.002 Compliance-Fachleute aus 30 Ländern befragte.

85 % der Befragten gewährleisten mit ihren Organisationen, dass Hinweise auf illegales oder unethisches Verhalten anonym abgegeben werden können. Whistleblower können somit, dank der Verschlüsselung der Daten, nicht identifiziert werden, wenn sie mit dem Unternehmen kommunizieren. Von den Organisationen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden bieten, wie die „Whistleblowing-Umfrage 2023“ der EQS Group AG zeigt, sogar 92 % anonyme Meldeoptionen.

Weitere wichtige Erkenntnisse der „Whistleblowing-Umfrage 2023“:

  • Fast drei Viertel der befragten Unternehmen setzten auf digitale Hinweisgebersysteme, die sich in der Praxis längst als Best Practice durchgesetzt haben.
  • Whistleblowing-Kanäle haben sich etabliert und werden gut angenommen: Mehr als die Hälfte der Unternehmen mit einem Hinweisgebersystem erhielten im Jahr 2022 mindestens eine Meldung, 25 % sogar 10 oder mehr Meldungen.
  • Erweiterte Zugangsmöglichkeiten: Mehr als 70 % der Unternehmen bieten nicht nur der eigenen Belegschaft, sondern auch externen Stakeholdern wie Lieferanten, Kunden und Partnern Zugang zu ihren Meldekanälen. Dieser proaktive Ansatz steht auch im Einklang mit den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, das seit Januar 2023 in Deutschland in Kraft ist.
  • Compliance als treibende Kraft: Beeindruckende 84 % der Befragten nannten die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften als Hauptgrund für die Entscheidung ihres Unternehmens, ein Hinweisgebersystem einzuführen. Darüber hinaus nannten 62 % die Entwicklung einer „Speak-up“-Kultur als wichtigen Faktor.

Die Umfrage zeigt ebenfalls, dass Whistleblowing-Kanäle überwiegend in gutem Glauben genutzt werden: Bei 57 % der Befragten gab es im vergangenen Jahr keine missbräuchlichen oder falschen Meldungen.

Marcus Sultzer, Mitglied des Vorstands der EQS Group AG, sagt: „Die Umfrage unterstreicht noch einmal deutlich, dass die Unternehmen im letzten Jahr bei der Einführung von Hinweisgebersystemen einen großen Schritt vorangekommen sind – und dabei vor allem auf digitale Lösungen setzen, da nur diese alle Anforderungen an eine sichere und anonyme Kommunikation erfüllen. Positiv ist ebenfalls, dass die Mehrheit der Organisationen ihre Kanäle nun auch externen Partnern zur Verfügung stellt, was hinsichtlich der Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette in Zukunft immer wichtiger sein wird.“

Mehr Informationen zur Umfrage und alle Ergebnisse finden Sie in unserem White Paper, das Sie hier herunterladen können: „Whistleblowing-Umfrage 2023“

Über die Umfrage

Im Rahmen der „Whistleblowing-Umfrage 2023“ wurden im März und April 2023 Compliance-Fachleute aus 30 Ländern befragt. Ziel war es, herauszufinden, wie Unternehmen mit den Anforderungen der neuen Gesetze zum Schutz von Hinweisgebenden umgehen und wie gut diese für die Bewältigung künftiger Compliance-Herausforderungen gerüstet sind. Die Befragten repräsentierten ein breites Spektrum an Unternehmen, von kleinen und mittleren Gesellschaften bis hin zu Unternehmen mit über 5.000 Beschäftigten. Die meisten Teilnehmer der Umfrage waren in Europa ansässig, fast 60 % davon in Deutschland, Italien, Frankreich und Spanien.

 

Pressekontakt:

Christian Doll 
Director Group Marketing  

Christian.doll@eqs.com

+49 (0)89 444430-173 

Ende der Pressemitteilung


Emittent/Herausgeber: EQS Group AG
Schlagwort(e): Recht

23.06.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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