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ESG-Reporting: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Mit der EU-CSR-Direktive wird ESG-Reporting für viele Unternehmen zur Pflicht. Aber auch freiwillig lohnt sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Was Sie jetzt wissen müssen.

by EQS Editorial Team 4 min

Wie nachhaltig ist ein Unternehmen? Das soll für Verbraucher und Investoren künftig besser erkennbar und vergleichbar sein. Die EU hat daher die CSRD verabschiedet (Corporate Sustainability Reporting Directive), die am 5. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Sie löst die bisherige NFRD (Nonfinancial Reporting Directive) ab. In Zukunft müssen fast alle Unternehmen, die kapitalmarktorientiert sind, einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen – und zwar als Teil ihres Geschäftsberichts. Nur Kleinstunternehmen sind ausgenommen. Viele fragen sich jetzt, was auf sie zukommt.


Was ist ESG Reporting?

ESG steht für „Environmental, Social, Governance“– auf Deutsch ökologische und soziale Nachhaltigkeit sowie nachhaltige Unternehmensführung. Zusammen bilden sie die drei Säulen für verantwortliches unternehmerisches Handeln. Im ESG-Reporting legen Organisationen offen, wie sich ihre Aktivitäten auf die Umwelt, die Gesellschaft und die Mitarbeiter auswirken. Dazu gehören zum Beispiel Aspekte wie der Energieverbrauch, der CO2-Ausstoß, die Einhaltung der Menschenrechte, die Arbeitsbedingungen oder Fragen der Unternehmensethik. Bisher waren lediglich große Unternehmen von öffentlichem Interesse und mehr als 500 Mitarbeitern zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Mit der EU-CSR-Direktive ändert sich das jetzt.

Ab wann gilt die neue Berichterstattungspflicht?

Der Wirkungsbeginn ist gestaffelt: Wer bereits unter die NFRD fiel, für den gilt das ESG Reporting nach der CSRD schon im Geschäftsjahr, das ab dem 1. Januar 2024 beginnt. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, einer Bilanzsumme von 20 Millionen Euro oder einem Jahresumsatz von 40 Millionen Euro sind ab Januar 2025 in der Pflicht. KMU folgen ab Januar 2026. Letztere können allerdings einen Aufschub bis 2028 in Anspruch nehmen.

Welche Regularien gibt es in der EU noch zum ESG-Reporting?

Die CSRD ist Teil des Sustainable Finance Framework, mit dem die EU-Kommission Nachhaltigkeit besser in der Wirtschaft verankern will. Zu diesem Framework gehören auch die SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) und die EU-Taxonomie-Verordnung. Die SFDR gilt für Unternehmen, die Finanzprodukte anbieten. Seit Mitte 2022 sind sie verpflichtet, über negative ESG-Auswirkungen ihrer Anlagestrategien zu berichten. Die EU-Taxonomie-Verordnung wiederum definiert Kriterien zur Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit von Wirtschaftstätigkeiten. Diese werden sowohl in der CSRD als auch der SFDR angewendet.

Warum lohnt sich Nachhaltigkeitsberichtserstattung?

Die Pflicht zum ESG-Reporting erscheint vielen Unternehmen zunächst einmal lästig. Tatsächlich lohnt sich der Aufwand aber auch für Organisationen, die nicht unter die CSRD oder SFDR fallen. Denn die eigene Nachhaltigkeit transparent zu machen, wird zunehmend zum Wettbewerbsvorteil.

  • Viele Menschen legen heute Wert auf Nachhaltigkeit. Daher kann das ESG-Reporting die Reputation eines Unternehmens fördern und die Marke stärken. Das trägt dazu bei, neue Kunden zu gewinnen und Bestandskunden zu binden.
  • Immer mehr Investoren und Aktionäre berücksichtigen Nachhaltigkeit bei ihren Entscheidungen. Das ESG-Reporting hilft Unternehmen dabei, sie zu überzeugen.
  • ESG-Reporting unterstützt beim Recruiting. Drei von vier Kandidaten würden sich eher bei einem nachhaltigen Unternehmen bewerben, so eine aktuelle Stepstone-Studie. 65 Prozent wollen früh im Bewerbungsprozess wissen, welchen Stellenwert Nachhaltigkeit für den potenziellen Arbeitgeber hat.
  • Indem Unternehmen ESG-KPIs definieren und messen, können Sie an den richtigen Stellschrauben drehen, um Ressourcen zu sparen. Das hilft ihnen zum Beispiel dabei, den Energieverbrauch zu senken und Kosten zu reduzieren.

Welcher Standard gilt für das ESG-Reporting?

Für alle Unternehmen, die nach der CSRD zum ESG-Reporting verpflichtet sind, gelten künftig die ESRS (European Sustainability Reporting Standards). Diese wurden von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) im Auftrag der EU-Kommission entwickelt. Letztere hat den Vorschlag dann noch einmal in einigen zentralen Punkten geändert, mit den Mitgliedsstaaten diskutiert und schließlich am 31.7.2023 finalisiert. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt treten die ESRS offiziell in Kraft.

Parallel zur EU hat das ISSB (International Sustainability Board) die Standards IFRS1 und IFRS2 für das ESG-Reporting verabschiedet (International Financial Reporting Standards). Sie sollen eine weltweit einheitliche Berichterstattung ermöglichen, sind aber freiwillig. Dagegen gelten die ESRS in der EU verbindlich im Rahmen der CSRD. Laut Experten-Meinungen sollen die ESRS und IFRS aber weitgehend kompatibel sein.

Was ist die wichtigste Änderung in der finalen ESRS-Version?

Unternehmen müssen nicht über alle Nachhaltigkeits-Aspekte berichten, sondern nur über solche, die für ihr Geschäft wesentlich sind. Es gilt der Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit. Dieser besagt: Aspekte müssen entweder wesentliche Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt haben (Wesentlichkeit der Auswirkungen) oder wesentliche finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen haben (finanzielle Wesentlichkeit). Wenn eines der beiden Kriterien oder auch beide zutreffen, gehört der Aspekt in den Nachhaltigkeitsbericht. Einerseits ist diese Regelung eine Erleichterung, da sie die Berichterstattungspflichten einschränkt. Andererseits müssen Unternehmen aber auch eine Wesentlichkeitsprüfung durchführen, die belegt, warum sie manche ESG-Aspekte nicht berücksichtigen.

Was gehört in einen Nachhaltigkeitsbericht?

Die ESRS legen genau fest, wie ein Nachhaltigkeitsbericht aufgebaut sein muss. Im ersten Teil des Reports macht das Unternehmen allgemeine Angaben, etwa zur Governance und Strategie. Es erklärt unter anderem, wie es Auswirkungen managt und mit welchem Verfahren es die Wesentlichkeit bewertet. Anschließend folgen drei separate Blöcke zu den ESG-Bereichen. Über welche Themen der ökologischen Nachhaltigkeit berichtet werden muss, ist durch die EU-Taxonomie festgelegt. Konkret sind das: Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen, biologische Vielfalt und Ökosysteme, sowie Ressourcen und Kreislaufwirtschaft. Unternehmen können Aspekte weglassen, wenn diese laut ihrer Prüfung nicht wesentlich für sie sind.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Zunächst ist es wichtig, klare Rollen und Verantwortlichkeiten festzulegen sowie die konkreten Nachhaltigkeits-Kriterien und KPIs zu definieren. Außerdem müssen Unternehmen ein Verfahren entwickeln, um zu ermitteln, welche Aspekte für sie wesentlich sind. Die größte Herausforderung aber liegt darin, die benötigten Daten für das ESG-Reporting zu identifizieren, zu sammeln und zu analysieren. Laut einer Studie des Beratungshauses PWC haben 73 Prozent der deutschen Mittelständler dabei Schwierigkeiten. Außerdem sehen sich 76 Prozent von den bürokratischen und organisatorischen Vorgaben der CSRD überfordert. Entscheidend wird daher sein, eine geeignete technische Lösung einzuführen, um Komplexität zu reduzieren und ein effizientes, korrektes ESG-Reporting zu ermöglichen.

Es kommt also eine Menge Arbeit auf Unternehmen zu. Doch der Aufwand lohnt sich. Denn wer seine Nachhaltigkeit transparent macht, kann auch Kunden, Investoren und Bewerber gewinnen sowie seinen Ressourcenverbrauch optimieren. Unternehmen sollten ESG-Reporting daher nicht als lästige Pflicht, sondern als Chance betrachten.

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