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Lieferkettengesetz: Aktueller Stand, Kritik und Anforderungen

Das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) gilt seit Januar 2023. Was das Gesetz für Unternehmen bedeutet.

by Moritz Homann 4 min

    Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen wurde im Juni 2021 verabschiedet und ist zum 1. Januar 2023 in Deutschland in Kraft getreten. Es regelt die Sorgfaltspflichten von Unternehmen und verpflichtet diese zur Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards innerhalb ihrer Wertschöpfungsketten.

    Die entsprechenden, im Gesetz definierten Sorgfaltspflichten, beziehen sich sowohl auf die Geschäftstätigkeiten der betroffenen Unternehmen als auf die ihrer Lieferanten. Wir haben die wichtigsten Punkte aus dem Gesetz auf unserem Blog zusammengefasst.

     


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    Was ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und wer ist betroffen?

    Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ wurde im Juni 2021 verabschiedet und ist zum 01. Januar 2023 in Deutschland in Kraft getreten. Das deutsche Lieferkettengesetz  soll erstmals die Sorgfaltspflichten von Unternehmen verbindlich regeln und diese zum Schutz der Menschenrechte sowie von Umweltstandards in der globalen Wirtschaft verpflichten. Das Gesetz will somit die UN-Leit­prinzipien für Wirt­schaft und Menschen­rechte verbindlich umsetzen.

    Der Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst Unternehmen, die ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz in Deutschland haben, oder eine Zweigniederlassung gemäß § 13d Handelsgesetzbuch. Es sind sowohl Privatunternehmen als auch Unternehmen in öffentlicher Hand betroffen.

    Der Begriff der Lieferkette bezieht sich auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens und umfasst alle Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung der Produkte oder der Erbringung der Dienstleistung notwendig sind.

    Das LkSG hatte zwei Fristen zur Umsetzung festgelegt:

    • Das Gesetz galt bereits seit 01. Januar 2023 für Firmen mit Sitz in Deutschland mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden, davon waren rund 900 Unternehmen betroffen. Ausländische Unternehmen mit ihrem Hauptsitz in Deutschland fielen ebenfalls darunter.
    • Seit dem 01. Januar 2024 gilt das Gesetz auch für Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden. Rund 4.800 deutsche Unternehmen sind nun ebenfalls unmittelbar vom LkSG betroffen.

    Nach 2024 soll der Anwendungsbereich noch einmal neu überprüft werden.

    Unmittelbare Zulieferer, d. h. die Firmen, die in der Lieferkette vor oder nach den betroffenen Unternehmen angesiedelt sind, können ebenfalls betroffen sein, da Unternehmen, die unter das LkSG fallen, in den meisten Fällen zumindest einige ihrer unmittelbaren Lieferanten vertraglich zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten verpflichten werden. Dann müssen diese Lieferanten den Sorgfaltspflichten auch innerhalb ihrer eigenen Lieferkette entsprechen. Daher ist das Gesetz auch für viele kleinere und mittelständische Unternehmen (KMU) interessant.

    Im Falle von substantiierten Hinweisen auf etwaige Verstöße sind jedoch auch mittelbare Zulieferer zu betrachten und entsprechend zu adressieren („anlassbezogene Sorgfaltspflicht“).

    Expertengespräch zur gemeinsamen LkSG-Studie der Hochschule Ansbach und EQS Group

    Welchen Sanktionen kommen bei Verstößen auf Unternehmen zu?

    Bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz müssen die Firmen mit folgenden Sanktionen rechnen:

    • Bußgelder von bis zu acht Millionen Euro oder bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes
    • Ausschluss von der öffentlichen Beschaffung bei schwerwiegenden Verstößen bis zu drei Jahre

    Welche Verstöße werden durch das Gesetz geahndet?

    Die international grundlegenden Menschenrechtsstandards sollen durch das deutsche Lieferkettengesetz geschützt werden. Es will Verstöße gegen folgende Menschenrechte ahnden:

    • Kinderarbeit
    • Zwangsarbeit und Diskriminierung
    • Arbeitsschutz
    • Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit
    • angemessener Lohn

    Sofern Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen (z. B. durch vergiftetes Wasser) werden auch Luft- und Wasserverschmutzung sowie die Verwendung von Chemikalien und Pestiziden oder illegale Abholzung inkludiert.

    Bei Verstößen können Betroffene ihre Schadensersatzansprüche nicht nur vor deutschen Gerichten geltend machen, sondern zudem Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Aufuhrkontrolle einreichen.

    Experten-Interview mit KPMG Law zu Tools, Prozesse und Ressourcen

    Die Unterschiede: EU-Lieferkettengesetz vs. deutsches Lieferkettengesetz

    Der Entwurf für das EU-Lieferkettengesetz sieht deutlich strenger aus und fordert unter anderem, dass die gesamte Lieferkette erfasst wird. Das EU-Gesetz soll für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden gelten und nicht erst ab 1.000. Auch in der Frage, wie gegen Verstöße geklagt werden kann und wie die Definition für Schäden am Allgemeinwohl aussieht, geht das Europaparlament über den deutschen Gesetzesentwurf hinaus. Ferner arbeitet die EU auch an einer Ausweitung der Sorgfaltspflichten. Die EU-Kommission hat im Februar 2022 ihren Entwurf vorgelegt. Am 1. Juni 2023 stimmten die Abgeordneten im EU-Parlament mehrheitlich für eine Verschärfung des ursprünglichen Gesetzesvorschlags der EU-Kommission. Sobald die EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationale Gesetze überführen müssen, wird Deutschland eventuell sein Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) noch einmal nachschärfen und an die EU-Bedingungen anpassen.

    Video | Einfach erklärt: Ein Gesetz für faire Lieferketten – was ist das eigentlich?

    Was das Lieferkettengesetz für Unternehmen bedeutet

    Das Lieferkettengesetz legt folgende neun Sorgfaltspflichten für Unternehmen fest – sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch bei ihren Lieferanten:

    1. Einrichten eines Risikomanagements zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte
    2. Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit
    3. Durchführung einer angemessenen Risikoanalyse (Verfahren zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte durchführen)
    4. Abgabe einer Grundsatzerklärung
    5. Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern
    6. Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
    7. Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
    8. Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern
    9. Dokumentation und die Berichterstattung
    • Im eigenen Geschäftsbereich müssen Unternehmen im Fall einer Verletzung im Inland unverzüglich Abhilfemaßnahmen ergreifen, die zwingend zur Beendigung der Verletzung führen.
    • Beim unmittelbaren Zulieferer muss das Unternehmen einen konkreten Plan zur Minimierung und Vermeidung erstellen, wenn es die Verletzung nicht in absehbarer Zeit beenden kann.

    Was ändert sich?

    Die unternehmerischen Sorgfaltspflichten werden ausgeweitet:

    • Die Pflicht zur Risikoanalyse:
      Unternehmen müssen künftig in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie in ihrer Lieferkette eine Risikoanalyse durchführen, die einmal jährlich und anlassbezogen untersucht und bewertet werden muss.
    • Die Pflicht zu Abhilfemaßnahmen:
      Unternehmen müssen zur Risikominimierung oder -ausschaltung geeignete Maßnahmen einleiten, um die Probleme zu lösen. Der Abbruch von Geschäftsbeziehungen stellt das letzte Mittel der Wahl dar. Die Wirksamkeit der Maßnahmen muss ebenfalls einmal im Jahr und anlassbezogen überprüft werden.
    • Die Berichterstattungspflicht:
      In einem jährlichen, öffentlichen Bericht sollen Unternehmen die Wahrung ihrer Sorgfaltspflichten nachweisen. Dies umfasst die Dokumentation sämtlicher Prozesse, Risikoanalysen, Präventionsmaßnahmen, Verstöße, Abhilfemaßnahmen und eingehender Hinweise über das Beschwerdeverfahren.

    Was waren die Streitpunkte auf dem Weg zum Lieferkettengesetz?

    Bei dem aktuellen Lieferkettengesetz handelt es sich um einen Kompromiss der beteiligten Ministerien, dem bereits ein langer Streit vorausgeht. Eine Selbstverpflichtung der deutschen Unternehmen zur Wahrung von Menschenrechten und Umweltschutz bei ihren Aktivitäten war gescheitert. Die Rufe nach einer einheitlichen gesetzlichen Regelung wurden lauter – quer durch alle Parteien und vereinzelt auch von großen Unternehmen  – während das Bundeswirtschaftsministerium bis zuletzt versucht hatte, ein Lieferkettengesetz zu verhindern.

    Nach monatelangen Verhandlungen zwischen den zuständigen Bundesressorts Wirtschaft, Arbeit und Entwicklung, kam es nach einigen Änderungen dann schließlich doch noch zu einer Einigung, so dass das Gesetz noch vor der Sommerpause 2021 der Bundesregierung verabschiedet werden konnte.

    Lieferkettengesetz in der Kritik: Pro und Contra

    Doch wie lauten die wesentlichen Kritikpunkte am neuen Lieferkettengesetz?

    Umweltverbände und Menschenrechtsgruppen bemängeln, dass Unternehmen nicht zivilrechtlich für Missstände entlang der Lieferkette haften und dass sich die Sorgfaltspflicht nur auf unmittelbare Zulieferer bezieht und nicht auf die gesamte Lieferkette. Außerdem geht für Kritiker das Gesetz nicht weit genug, da Unternehmen unter 1.000 Mitarbeitenden nicht betroffen sind.

    Unternehmensverbände hingegen argumentieren oft, ein strenges Lieferkettengesetz bringe hohe Kosten für die Wirtschaft mit sich und schade somit dem Standort Deutschland, gerade nachdem die Wirtschaft während der Corona-Pandemie sehr gelitten habe. Zudem sei es vor allem für kleine und mittlere Unternehmen nicht machbar, die gesamte Lieferkette zu überprüfen. Besonders das Wirtschaftsministerium um den damaligen Minister Peter Altmaier (CDU/CSU) sah sich dem Vorwurf ausgesetzt, den ursprünglichen Entwurf in den oben genannten wesentlichen Punkten stark abgeschwächt zu haben, damit es überhaupt zu einem Lieferkettengesetz kommen konnte.

    Andere wiederum fordern eine einheitliche Gesetzgebung auf EU-Ebene, um Standortnachteile auszuschließen und Unterstützung durch die Politik bei der Überprüfung der globalen Lieferketten, etwa mit Hilfe der Auslandshandelskammern (AHK) oder Zertifizierungsprozesse durch öffentliche Institutionen.

    Maßgeblich vorangetrieben wurde das Gesetz von der Initiative Lieferkettengesetz. Auch das Bündnis aus über 125 zivilgesellschaftlichen Organisationen übt Kritik am „schwachen“ Lieferkettengesetz. Der Vorwurf: Das Bundeswirtschaftsministerium und viele Unions-Abgeordnete haben das Gesetz „verwässert“, es umfasse nun zu wenige Unternehmen, mache zu viele Ausnahmen bei den unternehmerischen Sorgfaltspflichten und setze zudem kein Zeichen für den Klimaschutz.

    Der damalige Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) brachte das Lieferkettengesetz schließlich durch und verteidigte es gegen Kritik als „Meilenstein für die Durchsetzung für Menschenrechte in der gesamten Lieferkette“.

    Auch der damalige Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) befürwortete das neue Gesetz und klare Standards im Kampf gegen die weltweite Kinderarbeit.

    Warum ist ein Lieferkettengesetz notwendig?

    Zahlreiche deutsche Unternehmen waren in der Vergangenheit immer wieder an Katastrophen in anderen Ländern direkt oder mittelbar beteiligt. So z. B. 2019 bei einem schlimmen Dammbruch in Brasilien, als über 250 Menschen ums Leben kamen oder 2012 der Brand in einer pakistanischen Textilfabrik. Dafür sollen deutsche Unternehmen künftig auch Verantwortung übernehmen.

    Firmen aus der Textil- und Elektronikindustrie sowie der Automobilindustrie sind besonders betroffen. Ebenfalls die Pharma- und Lebensmittel-Branche, da Deutschland viele Nahrungsmittel sowie chemische und pharmazeutische Erzeugnisse aus dem Ausland importiert.

    Gesetzgebung: Arbeitsbedingungen im Fokus

    Die Bundesregierung und die EU haben die Arbeitsbedingungen der Unternehmen derzeit verstärkt im Blick. Neben dem Lieferkettengesetz soll auch die EU-Direktive zum Hinweisgeberschutz (EU-Whistleblower-Richtlinie) Missstände in Unternehmen reduzieren. Die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie ist im Dezember 2021 abgelaufen. Deutschland hat, wie einige andere EU-Mitgliedsstaaten, diese Frist verstreichen lassen. Im Mai 2023 hat der Deutsche Bundesrat für das Hinweisgeberschutzgesetz gestimmt. Es tritt somit am 2. Juli 2023 in Kraft.

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    Moritz Homann
    Moritz Homann

    Managing Director Corporate Compliance – EQS Group | Moritz Homann is responsible for the department of Corporate Compliance products at EQS Group. In this function, he oversees the strategic development of digital workflow solutions tailored to meet the needs of Compliance Officers around the world.

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