EU-Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen zu fairer und nachhaltiger Wirtschaft
Das EU-Lieferkettengesetz wird Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten entlang ihrer Lieferketten verpflichten. Alles Wissenswerte über den neuen Gesetzesentwurf.

Im Februar 2022 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für ein Gesetz über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), vorgelegt. Im Dezember 2022 einigten sich die EU-Länder auf ein europaweites Lieferkettengesetz. Am 1. Juni 2023 stimmten die Abgeordneten im EU-Parlament mehrheitlich für eine Verschärfung des ursprünglichen Gesetzesvorschlags der EU-Kommission. Das europäische Lieferkettengesetz kann in Kraft treten, sobald sich das Europäische Parlament und der Ministerrat auf eine gemeinsame Position einigen.
Das neue EU-Gesetz soll Firmen zum sorgfältigen Umgang mit den sozialen und ökologischen Wirkungen in der gesamten Lieferkette, inklusive des eigenen Geschäftsbereichs, verpflichten. Das europäische Lieferkettengesetz ginge dann deutlich über das ab Januar 2023 geltende deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) hinaus. Alles über das geplante neue EU-Gesetz und was dies für Unternehmen bedeutet.

Dieser Leitfaden erklärt Ihnen, welche Anforderungen das deutsche LkSG bereit hält und wie diese in Ihrem Unternehmen effizient umgesetzt werden können.
Was ist das EU-Lieferkettengesetz?
Der Entwurf für das europäische Lieferkettengesetz verpflichtet Firmen zum sorgfältigen Umgang mit den sozialen und ökologischen Auswirkungen entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette, inklusive direkten und indirekten Lieferanten, eigenen Geschäftstätigkeiten, sowie Produkten und Dienstleistungen.
Das Ziel ist die weltweite Einhaltung von geltenden Menschenrechtsstandards und des Umweltschutzes, um eine fairere und nachhaltigere globale Wirtschaft sowie eine verantwortungsvolle Unternehmensführung zu fördern. Bei der Vorstellung des Entwurfs sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders: „In der EU sollen nur Unternehmen aktiv sein, die die Menschenrechte schützen und die Umwelt nicht schädigen.“
Im Dezember 2022 wurde der Entwurf vom Europäischen Rat verabschiedet. Am 1. Juni 2023 stimmten die Abgeordneten im EU-Parlament mehrheitlich für eine Verschärfung des ursprünglichen Gesetzesvorschlags der EU-Kommission. So sollen Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden und mehr als 40 Millionen Euro Jahresumsatz weltweit erwirtschaften unter das Gesetz fallen, mit nach Unternehmensgröße gestaffelten Übergangsfristenvon bis zu fünf Jahren.
Das EU-Gesetz kann in Kraft treten, sobald das Europaparlament und der Ministerrat sich auf eine gemeinsame Position einigen.
Deutschland wird sein ab Januar 2023 geltendes Lieferkettengesetz (LkSG) dann eventuell nachschärfen müssen.
Für wen gilt das EU-Lieferkettengesetz?
- Europäische Unternehmen sowie in der EU tätige Firmen aus Drittstaaten ab 250 Mitarbeitenden und mehr als 40 Millionen Euro Umsatz weltweit fallen unter das europäische Gesetz.
- Ebenfalls unter das EU-Gesetz fallen Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, wenn sie mehr als 150 Millionen Euro umsetzen und mindestens 40 Millionen Euro davon in der EU.
- Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) sind zwar nicht direkt von dem Gesetz betroffen, aber indirekt z. B. als Zulieferer von größeren, betroffenen Unternehmen.
Folgende Rechtsformen sollen von dieser Regelung erfasst werden: Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und des Weiteren regulierte Finanzunternehmen sowie Versicherungsunternehmen
Was müssen Unternehmen laut Liefergesetz beachten?
Betroffene Firmen müssen ihre unternehmerischen Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette und in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt erfüllen. Folgende Schritte müssen sie hierfür umsetzen:
- Ermittlung von tatsächlichen oder etwaigen negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt, um dann geeignete Maßnahmen zu treffen, um diese zu verhindern, abzuschwächen und zu beheben. (Für Risikobranchen soll dies nur für schwerwiegende Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt innerhalb der jeweiligen Branche gelten.)
- Die Sorgfaltspflichten müssen in Unternehmenspolitik und Management Systeme integriert werden
- Die Firmen müssen Beschwerdeverfahren einrichten und den Zugang zu diesem allen Personen entlang der Lieferkette ermöglichen
- Sie müssen transparent und öffentlich über die Wahrnehmung ihrer Sorgfaltspflichten informieren inkl. einem Jahresbericht
- Die Unternehmen sind zur Kontrolle und Überwachung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen verpflichtet
- Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 150 Millionen müssen in einem Transformationsplan darlegen, wie sie ihren Beitrag zu den Emissionsreduktionszielen des Pariser Klimaabkommens zu leisten gedenken.
- Aufsichts- und Verwaltungsräten werden ebenfalls verpflichtet, auf die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu achten und entsprechende Auskünfte vom Management einzuholen
Während sich das deutsche Gesetz vor allem auf die eigenen Standorte und die direkten Lieferanten bezieht, geht das europäische Gesetz deutlich weiter:
Auch indirekte Lieferanten (sofern es sich um eine etablierte also dauerhafte Geschäftsbeziehung handelt) sowie die Nutzung und Entsorgung der hergestellten Produkte stehen hier im Fokus.
Welche Verstöße fallen unter das Lieferkettengesetz?
Europäische Firmen sind dann in der Verantwortung sicherzustellen, dass sie selbst, die Nutzer ihrer Produkte sowie ihre Zulieferer auf den Schutz der Menschenrechte, der Biodiversität und der Umwelt achten wie z. B. durch die Achtung von:
- grundsätzlichen Arbeitnehmerrechten, wie auch in den Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgehalten, wie z. B. Vereinigungsfreiheit, Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, Gleichheit des Entgelts, Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, etc.
- Menschenrechten, wie z. B. Freiheit und Sicherheit der Person, körperliche Unversehrtheit, Rechtsfähigkeit und Gleichheit vor dem Gesetz, Privatsphäre, räumliche Freiheit, Essen und Grundversorgung sowie Erholung und Freizeit.
- Schutz der biologischen Vielfalt und von Ökosystemen
- Schutz von Gewässern und der Atemluft
- Bekämpfung des Klimawandels
- Umweltverstöße wie Treibhausgasemissionen, Umweltverschmutzung oder die Zerstörung der biologischen Vielfalt und die Zerstörung von Ökosystemen
Wie unterscheidet sich der europäische Entwurf vom deutschen Lieferkettengesetz?
Deutschland hat am 11. Juni 2021 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verabschiedet, das seit dem 1. Januar 2023 gilt. Die EU-Kommission geht mit ihrem Entwurf weit darüber hinaus:
- Unter die Regulierung fallen mit 250 Mitarbeitenden deutlich mehr europäische Unternehmen als beim deutschen Gesetz, welches erst ab über 3000 Mitarbeitenden (ab 2024 mehr als 1.000 Mitarbeitenden) in deutschen Unternehmen greift.
- Die EU-Richtlinie verlangt von den Firmen, die gesamte Lieferkette sowie Nutzer und Entsorger von Produkten in Betracht zu ziehen und nicht „nur“ die direkten Zulieferer wie im deutschen Lieferkettengesetz.
- Die neue EU-Regelung wird womöglich eine zivilrechtliche Haftung für Firmen enthalten, Betroffene können somit Schadensersatz vor europäischen Gerichten einklagen.
Was bedeutet das Gesetz für den Mittelstand?
Kleine und mittelgroße Unternehmen sind indirekt vom EU-Lieferkettengesetz betroffen, denn mittelfristig werden die großen Firmen auch ihre Lieferanten zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten verpflichten.
Dies kann aber durchaus eine Chance für den Mittelstand bedeuten, denn KMU, die sich frühzeitig klar positionieren und vorbereiten, profitieren von Wettbewerbsvorteilen gegenüber ihren Konkurrenten. Dennoch erfordert dies neben Ressourcen auch umfassendes Know-How. Daher ist es gerade für KMU sinnvoll, auf ganzheitliche Lösungen zu setzen, die diese Prozesse digital abbilden und bei der Einhaltung aller Anforderungen unterstützen.
Um den Mittelstand zu entlasten, beinhaltet das Gesetz verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung. Beispielsweise sollen im Bedarfsfall die Kosten für die Einhaltung der Anforderungen mit staatlicher Beihilfe subventioniert werden.
Der Weg zu einem europäischen Lieferkettengesetz
Die Zeichen standen von Anfang auf grün: Im Dezember 2020 sprachen sich alle 27 Mitgliedsstaaten für das europäische Lieferkettengesetz aus. Im März 2021 nahmen die EU-Abgeordneten einen Gesetzesvorschlag über die Rechenschafts- und Sorgfaltspflicht von Unternehmen an. Die EU-Kommission arbeitete einen Entwurf aus und stellte diesen im Februar 2022 vor.
Am 2. Juni 2023 stimmte das Europäische Parlament mehrheitlich für das EU-Lieferkettengesetz. Als nächstes müssen Europaparlament und Ministerrat noch über eine gemeinsame Position verhandeln, damit das Gesetz verabschiedet werden kann. Danach müssen die EU-Staaten die Direktive innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.
Deutschland hat bereits 2021 ein Lieferkettengesetz verabschiedet. Die Bundesregierung müsste dieses dann nachträglich an die Anforderungen der Richtlinie anpassen. Das deutsche Gesetz gilt ab 1. Januar 2023.
Kritik am EU-Lieferkettengesetz: Geht das Gesetz zu weit oder nicht weit genug?
Eine generelle Kritik an dem Entwurf lautete, dass dieser noch nicht weit genug reiche und noch Lücken aufweise.
So ist ein Kritikpunkt, dass viele Unternehmen weit unter den Schwellenwert fallen und damit nicht von der EU-Regelung betroffen sein werden. Eine weitere Befürchtung ist zudem von Nichtregierungsorganisation, dass Lobbyisten auf EU-Ebene einen großen Einfluss haben werden und dass die Verabschiedung des Gesetzes am Ende entweder zu lange dauern wird oder stark abgeschwächt.
Auch die Initiative Lieferkettengesetz, ein Bündnis aus über 125 zivilgesellschaftlichen Organisationen, fordert ein starkes europäisches Lieferkettengesetz, was eine Nachbesserung des deutschen Lieferkettengesetzes (LkSG) zur Folge hätte.
Andere befürchten eine zunehmende Belastung für betroffene Unternehmen, die in den letzten Jahren außerdem schon unter der Corona-Pandemie zu leiden hatten, sowie einen enormen Kontroll- und Bürokratieaufwand. Eine weitere Sorge aus Industrie- und Wirtschaftskreisen sind Wettbewerbsnachteile durch zu viel Regulierung.
Warum brauchen wir ein europäisches Lieferkettengesetz?
Zum Schutz der Menschrechte und der Umwelt, denn weltweit arbeiten Millionen Menschen unter menschenunwürdigen Bedingungen, Zwangsarbeit und Kinderarbeit ist an der Tagesordnung. Löhne unter dem Existenzminimum sind keine Seltenheit. Viele Menschen arbeiten unter lebensgefährlichen Sicherheitsstandards und leiden lebenslang unter den gesundheitlichen Konsequenzen. Und die Umwelt leidet ebenfalls an Umweltverstößen entlang der globalen Lieferketten mit verheerenden Folgen für die Zukunft und die Lebensgrundlage von Millionen Menschen. Ausbeutung und Umweltzerstörung sind auch ein Teil der Lieferketten europäischer Unternehmen.
Und der Trend zu menschenverachtenden Arbeitsverhältnissen wächst nach Beobachtungen des Europäische Zentrums für Menschenrechte, vor allem in China wird dieses Problem immer größer, laut Amnesty International.
- “25 Millionen Menschen verrichten Zwangsarbeit” (Global Estimates of Modern Slavery)
- “79 Millionen Mädchen und Jungen sind von ausbeuterischer Kinderarbeit betroffen” (BMZ)
- “Der Lohnanteil einer Näherin eines Marken-T-Shirts liegt bei 0,6 %” (FairWear)

Dieser Leitfaden erklärt Ihnen, welche Anforderungen das deutsche LkSG bereit hält und wie diese in Ihrem Unternehmen effizient umgesetzt werden können.