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Verbraucherschutz & Compliance: Was die neue Richtlinie bedeutet

Die EU ordnet den Verbraucherschutz neu und führt Sanktionen ein. Wir erklären, welche Änderungen mit der Verbraucherschutz-Compliance-Richtlinie bevorstehen und welche Schritte Unternehmen jetzt machen sollten.

by Moritz Homann 3 min

    Noch bevor im Dezember 2021 die Frist für die Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie auf nationaler Ebene abläuft, wird für Unternehmen eine weitere Deadline wichtig: Bis zum 28. November 2021 muss die Verbraucherschutz-Compliance-Richtlinie (VC-RL) in deutsches Recht umgesetzt werden.


    Was ist die Verbraucherschutz-Compliance-Richtlinie?

    Mit der Verbraucherschutz-Compliance-Richtlinie sollen Verbraucherrechte auf nationaler Ebene modernisiert und der E-Commerce gestärkt werden. Die VC-RL integriert den Verbraucherschutz in das deutsche Ordnungswidrigkeitsrecht – und macht ihn damit zu einem wichtigen Compliance-Thema für Unternehmen.

    Bisher mussten Unternehmen bei Verstößen gegen Verbraucherschutznormen nur zivilrechtliche Unterlassungsverfahren oder Abmahnungen fürchten. Die Verbraucherschutz-Compliance-Richtlinie gibt nun vor, dass EU-Mitgliedsstaaten auf nationaler Ebene Sanktionen einführen müssen. Sie schreibt bei Verstößen eine Mindestharmonisierung vor: mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes oder – falls der Umsatz nicht als Bemessungsgrundlage ermittelt werden kann – mindestens zwei Millionen Euro.

    Die Festlegung des Bußgeldes bemisst sich an einer Reihe von Umständen, die die VC-LR ebenfalls vorgibt, zum Beispiel Art, Schwere und Dauer des Verstoßes. Auch Umstände wie eine Wiederholungstäterschaft, Wiedergutmachung oder die Erlangung finanzieller Vorteile spielen bei der Bemessung der Sanktionen eine Rolle. Die Verbraucherschutz-Compliance-Richtlinie stellt den Nationalstaaten frei, weitere Kriterien zu definieren.

    Was schreibt die Verbraucher-Schutz-Compliance-Richtlinie vor?

    Die VC-RL zielt auf den B2C-Bereich ab. Dafür ändert und ergänzt sie eine Reihe von bestehenden EU-Richtlinien:

    • die Richtlinie zum Schutz des Verbrauchers vor missbräuchlichen Klauseln (RL93/13/EWG)
    • die Richtlinie zum Schutz des Verbrauchers bei Angabe von Preisen (RL98/6/EG)
    • die Richtlinie zum Schutz des Verbrauchers gegen unlautere Geschäftspraktiken (RL2005/29/EG)
    • die Richtlinie zum Schutz des Verbrauchers bei Darlehen-, Fernabsatz- und Haustürgeschäften (RL2011/83/EU)

     

    Im deutschen Recht sind diese Vorgaben unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Dazu gehören Vorschriften über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerrufsrechte, Informationspflichten bei Haustür- und Fernabsatzgeschäften oder Verbraucherdarlehen. Auch das Gesetz gegen unerlaubten Wettbewerb und die Preisangabenverordnung beinhalten Vorgaben für den Verbraucherschutz.

     

    Die VC-RL führt nun zusätzliche Vorschriften ein:

    • Verbot der Vermarktung unterschiedlicher Produkte als identische Produkte
    • Verbot von aggressiven oder irreführenden Verkaufspraktiken bei Haustürgeschäften und Verkaufsveranstaltungen („Kaffeefahrten“)
    • Informationspflicht zu atypischen Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen
    • Ausgeweitete Informationspflichten für Online-Märkte
    • Ausweisung von Preisnachlässen oder personalisierten Preisen
    • Neuregelung von Rechtsbehelfen wie Reparatur oder Ersatzlieferung bei unlauteren Geschäftspraktiken
    • Neuregelungen für Rankings in Online-Suchmaschinen
    • Neuregelungen für Verbraucherbewertungen auf Angebotsseiten (erweiterte Offenlegungs- und Nachprüfungspflichten)

    Was müssen Unternehmen jetzt beachten?

    Weil die VC-LR in das deutsche Ordnungswidrigkeitsrecht rückt, wird sie für Unternehmen compliance-relevant. Im ersten Schritt empfiehlt es sich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im B2C-Bereich auf Konformität zu prüfen. Auch bei den Angebotspraktiken muss kontrolliert werden, ob sie Richtlinien-konform sind. Unternehmen sollten Verbraucherschutz deshalb in ihr Compliance-Management-System integrieren. Insbesondere bei der Schulung und Überwachung von Vertrieb und Marketing im Bereich E-Commerce spielen die neuen Vorschriften eine Rolle.

    Durch die VC-LR ergeben sich auch neue Rollen- und Aufgabenverteilungen: Bisher kümmerten sich Vertragsjuristen in der Rechtsabteilung um die Einhaltung des Verbraucherschutzes und die Vorschriften für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Mit der VC-LR sollten Unternehmen diese Aufgaben an die Compliance anbinden und die Prozesse und Aufgaben zum Teil der Überwachungs- und Kontrollmechanismen aller operativen Geschäftsprozesse machen.

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    Moritz Homann
    Moritz Homann

    Managing Director Corporate Compliance – EQS Group | Moritz Homann is responsible for the department of Corporate Compliance products at EQS Group. In this function, he oversees the strategic development of digital workflow solutions tailored to meet the needs of Compliance Officers around the world.

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